Förderungen
Jedes Jahr werden neue Förderprogramme in den unterschiedlichsten Bereichen ins Leben gerufen. Wir beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie Ihr Projekt ab Besten umsetzen.
Änderung bei der Antragsstellung ab 2018!
Die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien ist ab dem 1. Januar 2018 beim BAFA ausschließlich online zu beantragen. Dies muss immer vor der Umsetzung der Maßnahme bzw. dem Vertragsschluss mit dem Installateur erfolgen.
Was genau wird gefördert?
In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.
In bestehenden Gebäuden, d. h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert:
Die Errichtung oder Erweiterung von Solarthermieanlagen zur thermischen Nutzung wird gefördert, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung, der Kälteerzeugung oder der Zuführung der Wärme/Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz dienen.
Die Förderung beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.